Das Behandlungshonorar
- für Erwachsene beträgt 100 Euro bei einer Behandlungszeit von 50–60 Minuten.
- für Säuglinge und Kinder bis 12 Jahre beträgt 60–100 Euro je nach Zeitaufwand.
Die Bezahlung erfolgt entweder in bar im Anschluss an die Behandlung oder nach Rechnungsstellung per Überweisung.
Terminabsage
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten wird ein Ausfallhonorar des derzeitigen Stundensatzes von 100 € in Rechnung gestellt.
Krankenkassen
Derzeit werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung nur von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Abgerechnet wird hier nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen, vorab die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung zu klären. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten im Rahmen der Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier empfehle ich vorab eine Klärung.
Inzwischen übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten, wenn der Osteopath Mitglied eines der Berufsverbände ist und somit nachweislich eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat. Diese Voraussetzung erfülle ich!
Beteiligt sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an den Kosten osteopathischer Behandlungen, so benötigen Sie vor Inanspruchnahme der Behandlung eine vom Arzt ausgestellte Verordnung für Osteopathie. Diese reichen Sie dann im Anschluss an die osteopathischen Sitzungen zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bitte informieren Sie sich aber sicherheitshalber vor Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.