Das Behandlungshonorar
- Erwachsene: 100 Euro bei einer Behandlungszeit von 50–60 Minuten.
- Säuglinge und Kinder (bis 12 Jahre): 60 bis 100 Euro (individuell berechnet nach tatsächlichem Zeitaufwand).
- Zahlungsweise: Die Bezahlung erfolgt wahlweise in bar direkt im Anschluss an die Behandlung oder per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Wichtiger Hinweis zu Ihren Terminen
Da ich mir für jede Behandlung feste Zeiten exklusiv für Sie reserviere, bitte ich Sie, Termine im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar von € 100 in Rechnung stellen muss, falls der Termin nicht neu belegt werden konnte.
Krankenkassen
- Private Versicherungen & Heilpraktiker-Zusatzversicherungen:
Die Erstattung erfolgt – je nach Ihrem gewählten Tarif – meist ganz oder teilweise. Die Abrechnung basiert transparent auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte klären Sie die genauen Konditionen vorab mit Ihrer Versicherung. - Gesetzliche Krankenkassen:
Viele gesetzliche Kassen bezuschussen Osteopathie inzwischen als freiwillige Leistung. Da ich die geforderten Qualitätskriterien (Ausbildung mit mehr als 1350 Unterrichtsstunden und Verbandsmitgliedschaft) nachweislich erfülle, ist eine anteilige Erstattung möglich. - Das Vorgehen: Die meisten gesetzlichen Kassen fordern vor dem ersten Termin eine ärztliche Verordnung (z. B. ein Privatrezept vom Haus- oder Facharzt). Nach den Behandlungen reichen Sie dieses Rezept zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Erstattungsregeln.
Anfahrt und Einzugsgebiet
Zentral im Landkreis Passau gelegen, ist die Praxis aus den umliegenden Gemeinden wie Hutthurm, Tiefenbach, Tittling, Salzweg sowie Eging am See und der Dreiflüssestadt bequem erreichbar.